40 rue Principale
, 8834 Rambrouch
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https://foulschtergesank.lu/
Das Ziel des Vereins ist die Entwicklung und Förderung der musikalischen Praxis und der musikalischen Ausbildung sowie, im weiteren Sinne, aller Aktivitäten, die sich auf das musikalische und soziokulturelle Leben beziehen, sowie der Aktivitäten, die es zur Erreichung dieses Ziels durchführt.
Vorstellung unseres Vereins
2 Aufgaben
1. Der Verein hat zur Aufgabe die kirchlichen Feiern gesanglich zu verschönern,
2. Desweiteren soll er öffentliche Konzerte, Singabende, Ausflüge, Theateraufführungen usw. organisieren.
3. Über die vorhergehenden Punkte, sowie über die Beteiligung oder das Mitwirken des Vereins an Veranstaltungen anderer Vereine entscheidet der Vorstand .
3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied nimmt teil an allen Vorteilen und Ehrungen, die dem Verein als Ganzem zukommen.
2. Wird ein aktives Mitglied getraut, so hat es Recht auf eine vom Verein gesungene Hochzeitsfeier. Für nicht aktive Personen kann der Verein für eine Hochzeitsfeier oder eine Begräbnismesse oder zu anderem Anlass eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung wird vom Vorstand festgesetzt.
3. Stirbt ein aktives Mitglied, so nimmt der Verein teil an dessen Beerdigung sowie an der Begräbnismesse.
4. Die aktiven Mitglieder haben die Pflicht sich am regelmässigen Besuch der Gesangproben sowie an jedem Auftreten des Vereines zu beteiligen.
4 Der Dirigent - oder die Dirigentin
1. Er/Sie hat die musikalische Leitung des Vereins, unter Aufsicht des Vorstandes. Er/Sie leitet die Gesangproben sowie die musikalischen Aufführungen.
2. Sind Dirigent und Organist vom Verein besoldet, so sind sie nicht für den Vorstand wählbar, dürfen aber mit beratender Stimme zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
3. Sind sie jedoch nicht vom Verein besoldet, dürfen sie, wie alle aktiven Mitglieder, gewählt werden, und nehmen dann an den Sitzungen mit beschliessender Stimme teil.
5 Die Ehrenmitglieder
Sie haben das Recht auf Anerkennung und Dankbarkeit von Seiten des Vereins. Sie können zu besonderen Veranstaltungen eigens eingeladen werden.
6 Der Vorstand
Besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, und maximal aus 13 Mitgliedern. Neue Mitglieder, können im Laufe des Jahres aufgenommen werden, müssen aber in der nächsten Generalversammlung bestätigt werden.