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Anpassung der Statuten: Welche Folgen bei fehlender Anpassung?

Vereinigungen

Veröffentlicht am 28/10/2025 durch Agence du Bénévolat


Der rechtliche Rahmen für Vereinigungen und Stiftungen in Luxemburg hat sich kürzlich geändert. Dieses Gesetz bringt neue Vorschriften mit sich, die eingehalten werden müssen, um weiterhin legal tätig zu sein.

Strukturen, die ihre Statuten seit mehreren Jahren nicht aktualisiert oder keine Informationen veröffentlicht haben, riskieren Sanktionen bis hin zur Auflösung.

Hier sind die wichtigsten Punkte und Schritte, um eine Unterbrechung der Tätigkeit zu vermeiden:

Risiken bei Untätigkeit

  • Eine fehlende Veröffentlichung im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) seit mehr als fünf Jahren kann ein Auflösungsverfahren zur Folge haben.
  • Statuten, die nicht mit dem neuen Gesetz übereinstimmen, können bestimmte administrative oder rechtliche Schritte blockieren.

Vorgehensweise

  • Passen Sie Ihre Statuten an das neue Gesetz über gemeinnützige Organisationen (ASBL) an.
  • Diese Überarbeitung muss von den Mitgliedern in einer eigens dafür einberufenen außerordentlichen Generalversammlung genehmigt werden.
  • Nach der Annahme müssen die geänderten Statuten fristgerecht beim RCS eingereicht werden.

Was tun bei eingeleitetem Auflösungsverfahren durch das RCS?

Wenn Ihre Organisation dem RCS seit mehreren Jahren keine Informationen mehr übermittelt hat, kann sie als inaktiv gelten. In diesem Fall kann ein Auflösungsverfahren eingeleitet werden.

Sie können beschließen, nichts zu unternehmen. Dies kann zur automatischen Löschung der Organisation nach sechs Monaten führen. Es ist auch möglich, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten, was jedoch oft langwierig und kostspielig ist. Die schnellste Lösung besteht darin, Ihre Unterlagen beim RCS zu aktualisieren, um das Verfahren zu stoppen. Und wenn Sie bereits eine freiwillige Liquidation begonnen haben, ist es wichtig, diese abzuschließen und die erforderlichen Informationen zu veröffentlichen, damit alles in Ordnung ist.

Juristische Hotline

Die Agence du Bénévolat stellt jeden Mittwoch von 14 bis 16 Uhr eine juristische Hotline unter 📞 26 12 10 80 zur Verfügung, um Fragen von gemeinnützigen Organisationen zu beantworten. Zögern Sie nicht, die Hotline zu kontaktieren, um sich beraten zu lassen und die Konformität Ihrer ASBL zu sichern.

Agence du Bénévolat

Seit 2002 hat es sich die Agence du Bénévolat zur Aufgabe gemacht, das ehrenamtliche Engagement in Luxemburg bei Organisationen, die auf ehrenamtliche Tätigkeiten zurückgreifen, der breiten Öffentlichkeit und den staatlichen Behörden zu fördern und zu entwickeln.

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