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Ehrenamtliche Helfer

Ehrenamtlicher Helfer werden

Checkliste für ehrenamtliche Helfer

Bevor du dich als Freiwilliger in einer Organisation engagierst, solltest du dir überlegen, beim ersten Gespräch die folgenden Fragen zu stellen:

Einarbeitungszeit

  • Dauer
  • Wer wird Sie einführen?
  • Tätigkeitsbereiche
  • Abschlussmodalitäten


Nachbereitung

  • Wer ist für die Nachbereitung verantwortlich?
  • Häufigkeit und Form


Aufgaben

  • Arbeitsstunden
  • Aufgaben
  • Möglichkeiten, sich zu organisieren
  • Aufgabenverteilung zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern


Befugnis zur Entscheidungsfindung

  • Wann und bei welcher Gelegenheit ist es möglich, an der Entscheidungsfindung teilzunehmen?


Erstattung von Kosten

  • Art der Kosten
  • Auf welche Weise werden die Kosten erstattet.


Versicherungen

  • Haftpflicht- und Unfallversicherungen


Umgang mit Konflikten

  • Wird von wem und wann erledigt


Ausbildung/Weiterbildung

  • Möglichkeiten / Kosten

Gut zu wissen

Unfallversicherung (Arbeits- und Wegeunfälle)

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einem Versicherten durch die Arbeit oder anlässlich der Arbeit zustößt.

Der auf dem Weg zur und von der Arbeit zurückgelegte Weg gilt als Arbeitsereignis.

Dasselbe gilt für den Weg, der zurückgelegt wird, um ein Kind, das mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei einer dritten Person abzuliefern oder abzuholen, der er es anvertrauen muss, um einer beruflichen Beschäftigung nachgehen zu können. Gegen das Risiko eines sogenannten "Arbeitsunfalls" sind pflichtversichert:

  • Personen, die im Land eine bezahlte oder selbstständige Tätigkeit ausüben;
  • Auszubildende;
  • Seeleute, die unter luxemburgischer Flagge fahren;
  • Mitglieder von religiösen Vereinigungen ;
  • Personen, die an einer Kooperationsmaßnahme oder einer friedenserhaltenden Operation teilnehmen;
  • Freiwillige der Armee ;
  • Jugendliche, die an freiwilligen Aktivitäten teilnehmen.


Darüber hinaus verwaltet die Unfallversicherung im Auftrag des Staates die Sondersysteme, die folgende Personen abdecken:

  • Schüler, Studenten und Studierende, die zur Früh-, Vorschul-, Schul- und Hochschulausbildung zugelassen sind, einschließlich der vorschulischen, außerschulischen und außeruniversitären Aktivitäten; Kinder unter 6 Jahren, die in einer anerkannten Einrichtung (die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig ist) aufgenommen werden;
  • Personen, die an Hilfs- und Rettungsaktionen für die Person oder das Eigentum eines Dritten in Gefahr teilnehmen, an theoretischen und praktischen Übungen, die sich direkt auf diese Aktionen beziehen, sofern diese Aktivitäten im Rahmen einer Vereinigung oder eines Vereins stattfinden, die/der üblicherweise und ehrenamtlich solche Ziele verfolgt, sowie an Hilfs- und Rettungsaktionen, die eine Privatperson spontan für eine Person oder das Eigentum eines Dritten in unmittelbarer Gefahr auf dem Gebiet des Großherzogtums durchführt;
  • Personen, die ehrenamtlich eine Tätigkeit im sozialen, sozialpädagogischen, medizinisch-sozialen oder therapeutischen Bereich zugunsten einer vom Staat anerkannten Einrichtung ausüben ;
  • ...

In der Kranken- und Rentenversicherung übernimmt der Staat die Beiträge für junge Menschen, die an einer freiwilligen Tätigkeit teilnehmen.

Für alle anderen Fälle von Freiwilligenarbeit ist es also Sache der Vereine und Gruppierungen selbst, Versicherungen abzuschließen und für den Schutz ihrer Mitglieder zu sorgen.