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Vereine

Die Bücher des Vereins führen

Ja, aber diese können an die Art und den Umfang der Aktivitäten der Vereinigung angepasst werden. So schafft das neue Gesetz drei Kategorien von Vereinigungen, die sich nach der Anzahl ihrer vollzeitäquivalenten Mitarbeiter, der Gesamtsumme ihrer Kassenbestände und der Gesamtsumme ihrer Bankguthaben richten. Die Art der zu führenden Buchhaltung hängt also davon ab, ob die Vereinigung als "klein", "mittel" oder "groß" eingestuft wird.

Erläuterungen zu den drei Kategorien von Vereinen, um zu bestimmen die Buchführungsregelung


Eine Vereinigung, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Grenzwerte für mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschritten hat:

1.    Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten: weniger als drei

2.    Gesamteinkommen: 50.000 Euro

3.    Gesamtvermögen: 100.000 Euro

ist ein "kleiner Verein", der eine Buchhaltung führen muss, die über Einnahmen und Ausgaben Auskunft gibt.

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Eine Vereinigung, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Grenzwerte für mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschritten hat:

1.    Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten: mehr als fünfzehn

2.    Gesamteinkommen: 1.000.000 Euro

3.    Gesamtvermögen: 3.000.000 Euro

ist ein "durchschnittlicher Verein", der seine Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung führen muss.

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Eine Vereinigung, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Grenzwerte für mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschritten hat:

1.  Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten: mehr als fünfzehn

2.  Gesamteinkommen: 1.000.000 Euro

3.  Gesamtvermögen: 3.000.000 Euro

ist eine "große Vereinigung", die eine Buchhaltung nach den für Unternehmen geltenden Vorschriften führen und ihre Abschlüsse von einem réviseur d'entreprises agréé (réviseur d'entreprises agréé) prüfen lassen muss.

Die Jahresabschlüsse von Vereinigungen jeder dieser Kategorien müssen beim Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt und veröffentlicht werden.

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Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich nur auf Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag, Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet. Freiwillige Helfer und Zeitarbeitskräfte sind nicht betroffen.

Zu den Einnahmen gehören Mitgliedsbeiträge, laufende oder einmalige Einnahmen, Spenden und Zuschüsse.

Das Gesamtvermögen umfasst Bankguthaben und Kassenbestände, Forderungen, Material, Möbel, Ausrüstung und Immobilien.

Welche Buchhaltungsunterlagen müssen je nach Größe des Vereins eingereicht werden?

Kleiner Verein Durchschnittliche Assoziation Große Vereinigung
Art der Buchführung vereinfachte Buchführung, die alle Einnahmen und Ausgaben erfasst Buchführung nach einem System doppelter Bücher und Konten

Buchführung nach einem System doppelter Bücher und Konten

Jährlich am Ende des Haushaltsjahres erforderliche Buchführungsunterlagen

mindestens eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, gefolgt von einem Anhang mit folgenden Informationen:

1° die Summe der Kassenbestände ;

2° die Summe der Bankguthaben ;

3° die Anzahl der Mitglieder, die nach
Mitgliederschritten definiert sind ;

4° der Prozentsatz der Geldtransfers in
andere Länder der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraums
sowie außerhalb der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraums

mindestens eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bilanz, gefolgt von einem Anhang, der folgende Informationen enthält:

1° die Anzahl der Mitglieder, die nach Mitgliederschritten definiert sind ;

2° der Umfang der Finanzierung
anderer Einrichtungen ;

3° der geschätzte Prozentsatz der
Aktivitäten, die im Großherzogtum
Luxemburg, in den anderen Ländern von
Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und außerhalb der Europäischen Union und des
den Europäischen Wirtschaftsraum

4° der Prozentsatz der Geldtransfers in andere Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums

 

mindestens einen Jahresabschluss, der nach den für Unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschriften
erstellt wurde, sowie die Buchführung und den Jahresabschluss von Unternehmen, deren Anhang enthält zusätzliche
Informationen über :


1° die Anzahl der Mitglieder, die nach Mitgliederschritten definiert sind ;

2° der Umfang der Finanzierung anderer
Einrichtungen ;

3° der geschätzte Prozentsatz
der Aktivitäten, die im Großherzogtum Luxemburg, in den anderen Ländern von
Europäischen Union oder des Europäischen
Wirtschaftsraums und außerhalb der Europäischen Union und des Europäischer Wirtschaftsraum;

4° der Prozentsatz der Geldtransfers in andere Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
 

Ist ein réviseur d'entreprises agréé vorgeschrieben?

Ein réviseur d'entreprises agréé ist nur für große Vereinigungen vorgeschrieben.

Wie werden Konten verabschiedet?

Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jedes Jahr spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres die Jahresrechnungsunterlagen für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie den Entwurf des Haushaltsplans für das folgende Geschäftsjahr zur Genehmigung vor.

Innerhalb eines Monats nach ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung reicht der Verwaltungsrat die Rechnungslegungsunterlagen ein und veröffentlicht sie durch Hinterlegungsvermerke im Handels- und Gesellschaftsregister.

Wie lange müssen die Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?

Die hier genannten Dokumente und Informationen sowie die zugrunde liegenden Belege,

unabhängig davon, in welcher Form sie aufbewahrt werden, müssen nach einer methodischen Gliederung zehn Jahre lang ab dem Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, aufbewahrt werden.