Einen gemeinnützigen Verein gründen
- Schritt 1: Mindestens drei Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam Aktivitäten auszuüben, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen oder eine Sache zu verteidigen. Zu diesem Zweck beschließen sie, eine Struktur zu gründen, die als Vereinigung ohne Erwerbszweck (asbl) bezeichnet wird.
- Schritt 2: Dieselben Personen, die als Gründungsmitglieder bezeichnet werden, erarbeiten und verabschieden den Text der Satzung, in der die Regeln für das Funktionieren des gemeinnützigen Vereins festgelegt sind.
- Schritt 3: Die Gründungsmitglieder kommen zu einer Generalversammlung zusammen, um die Personen zu wählen, die im Verwaltungsrat des gemeinnützigen Vereins sitzen. Dies sind die Mitglieder des Verwaltungsrats oder Verwaltungsratsmitglieder.
- Schritt 4: Die Kuratoren ernennen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Sekretär, einen Schatzmeister und legen gegebenenfalls die Zuweisung anderer Aufgaben fest, die für ein reibungsloses Funktionieren des Kuratoriums erforderlich sind.
- Schritt 5: Der Vorstand verfügt nun über die notwendigen Informationen, um die Formalitäten für die Eintragung und Hinterlegung der Satzung beim Handels- und Gesellschaftsregister zu erledigen.
Die Vereinigung ohne Erwerbszweck ist nun ordnungsgemäß als zivilrechtliche Persönlichkeit gegründet und kann für sich in Anspruch nehmen, eine juristische Person mit eigener Existenz und autonomer Rechtspersönlichkeit zu sein, die sich von der ihrer Mitglieder unterscheidet.