Einen gemeinnützigen Verein gründen
- Schritt 1: Mindestens zwei Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam Aktivitäten auszuüben, gemeinsam einen Zweck zu erfüllen oder eine Sache zu verteidigen. Zu diesem Zweck beschließen sie, eine Struktur zu gründen, die als Vereinigung ohne Erwerbszweck ("Verein") bezeichnet wird. Der Verein ist "nicht gewinnorientiert", weil die Aktivitäten des Vereins nicht darauf abzielen dürfen, den Mitgliedern einen materiellen Gewinn zu verschaffen.
- Schritt 2: Dieselben Personen, die sogenannten Gründungsmitglieder, erarbeiten und verabschieden den Text der Satzung - in diesem Stadium wird sie "Gründungsurkunde" genannt -, in der die Regeln für die Arbeitsweise des Vereins festgelegt sind.
- Schritt 3: Die Gründungsmitglieder kommen zu einer Generalversammlung zusammen, um die Personen zu wählen, die im Vorstand der Vereinigung sitzen. Dies sind die Mitglieder des Vorstands oder Verwalter. Wenn der Verein nur zwei Gründungsmitglieder hat, kann er auch nur zwei Verwaltungsratsmitglieder haben. Sobald die Vereinigung drei oder mehr Mitglieder hat, müssen es mindestens drei Verwaltungsratsmitglieder sein.
- Schritt 4:Das Kuratorium ernennt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Sekretär und einen Schatzmeister und legt ggf. die Zuweisung anderer Aufgaben fest, die für ein reibungsloses Funktionieren des Kuratoriums erforderlich sind.
- Schritt 5: Der Vorstand verfügt nun über die notwendigen Informationen und Vollmachten, um die Formalitäten für die Eintragung des Vereins und die Hinterlegung der Satzung beim Handels- und Gesellschaftsregister zu erledigen.
Die Vereinigung ist nun ordnungsgemäß als zivilrechtliche Persönlichkeit gegründet und kann sich darauf berufen, eine juristische Person mit eigener Existenz und eigenständiger Rechtspersönlichkeit zu sein, die sich von der ihrer Mitglieder unterscheidet. Sie kann daher aus eigener Kraft handeln, vertreten durch einen oder mehrere ihrer Treuhänder, je nachdem, was diese beschlossen haben.