Die Satzung verfassen
Die Satzung, kann über einen Notar oder privatschriftlich (zwischen den Gründern in einer einfachen Urkunde, die eingetragen wird) aufgesetzt werden und muss Folgendes enthalten:
- die Bezeichnung (den Namen) und den Sitz (es muss nur die Gemeinde im Großherzogtum Luxemburg angegeben werden, in der sich der Sitz der Vereinigung befindet),
- den Zweck der Vereinigung sowie die Aktivitäten, die sie zur Erreichung dieses Zwecks durchzuführen gedenkt. Diese Aktivitäten müssen eine tatsächliche Substanz im Großherzogtum Luxemburg haben,
- die Mindestanzahl der Gesellschafter (nicht weniger als zwei),
- Namen, Vornamen, Berufe und Wohnorte der Gesellschafter; wenn es sich bei den Gesellschaftern um juristische Personen (Gesellschaften oder andere Vereinigungen) handelt, muss auch die Nummer der Eintragung im Handels- und Gesellschaftsregister angegeben werden,
- die Bedingungen für den Ein- und Austritt von Mitgliedern (wie man Mitglied wird, wann man die Mitgliedschaft verliert: Austritt, Ausschluss usw.),
- die Art der Ernennung und die Befugnisse der Verwaltungsratsmitglieder
- den Höchstsatz der Beiträge oder Zahlungen, die von den Mitgliedern der Vereinigung zu leisten sind
- die Bestimmung des Vermögens (der Kasse, der Güter...) im Falle der Auflösung des Vereins.