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Vereine

Die Satzung verfassen

Vereinigungen, die gemäß dem Gesetz vom 21. April 1928 über Vereinigungen und Stiftungen ohne Erwerbszweck in seiner geänderten Fassung gegründet und verwaltet werden, besitzen in vollem Umfang Rechtspersönlichkeit.

Sie können sich gegenüber Dritten, Nichtmitgliedern, auf diese Rechtspersönlichkeit vollständig und uneingeschränkt berufen, wenn bestimmte zwingende Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehören der Inhalt der Satzung, die Veröffentlichung der Satzung und die Änderung der Satzung.

Das Gesetz sieht noch weitere obligatorische Formalitäten vor, die von den Vereinigungen einzuhalten sind. Da sich der Gesetzgeber jedoch der Tatsache bewusst ist, dass die Vereinigungen oft nicht über die Mittel verfügen, um diesen schweren Verpflichtungen nachzukommen, hat er im Falle von Unterlassungen nicht den reinen und einfachen Verlust jeglicher Persönlichkeit vorgesehen, sondern lediglich die Unwirksamkeit der Tatsachen, die durch diese unterlassenen Formalitäten festgestellt werden sollten, gegenüber Dritten, wenn ihnen durch die Unterlassung ein Schaden entstanden ist.

Die Satzung (siehe Muster auf Französisch zum Herunterladen), die über einen Notar oder auch privatschriftlich (zwischen den Gründern in einer einfachen Urkunde, die eingetragen wird) aufgesetzt werden kann, muss enthalten:

  • die Bezeichnung (den Namen) und den Sitz (es muss eine vollständige Adresse im Großherzogtum Luxemburg angegeben werden).
  • den Gegenstand, den Zweck der Vereinigung
  • die Mindestanzahl der Gesellschafter (mindestens 3)
  • Namen, Vornamen, Berufe, Wohnorte und Staatsangehörigkeiten der Gesellschafter
  • die Bedingungen für den Ein- und Austritt von Mitgliedern (wie man Mitglied wird, in welchen Fällen man die Mitgliedschaft verliert: Austritt, Ausschluss...)
  • die Aufgaben (Befugnisse) und die Art der Einberufung (Verfahren, Fristen, Form/Unterlagen der Einberufung) der Generalversammlung und die Art und Weise, wie ihre Beschlüsse den Mitgliedern und Dritten mitgeteilt werden (in der Regel wird ein Bericht erstellt, der an die Mitglieder verschickt und beim Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt wird).
  • die Art der Ernennung und die Befugnisse der Verwaltungsratsmitglieder
  • den Höchstsatz der Beiträge oder Zahlungen, die von den Mitgliedern der Vereinigung zu leisten sind
  • die Art der Rechnungslegung (Haushalt, Kasse, Bankkonto...)
  • die Regeln für die Änderung der Satzung (erforderliche Mehrheiten, mögliches Quorum... - siehe Generalversammlung)
  • die Verwendung des Vermögens (der Kasse, der Güter...) im Falle der Auflösung der Vereinigung.

Wenn die Satzung nicht alle vorqualifizierten Angaben enthält, kann sich die Vereinigung gegenüber Dritten und Nichtmitgliedern nicht auf ihre Rechtspersönlichkeit berufen; diese können sich jedoch auf diese Rechtspersönlichkeit gegen die Vereinigung berufen, um sie insbesondere vor Gericht zu verklagen.


Dienstleistungen der Freiwilligenagentur

Die Agence du Bénévolat bietet eine Schulung "Gründung und Verwaltung einer gemeinnützigen Vereinigung" an, in der Sie die notwendigen Kenntnisse erwerben, um eine Vereinigung zu gründen und zu verwalten. Sie werden die rechtlichen Grundlagen sehen und die Rolle der verschiedenen Akteure (Mitglieder, AG, CA, Exekutivbüro...), die Regeln der Governance usw. verstehen.

Während dieser Schulung haben Sie die Möglichkeit, unserem Juristen spezifische Fragen zu Ihrem Projekt zu stellen.

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Gut zu wissen

Eine Vorlage auf Französisch für die Satzung einer gemeinnützigen Organisation ist in der Rubrik "Dokumentation" des Ressourcenbereichs zugänglich (Link "Broschüren und Musterdokumente") und kann Ihnen als Referenztext für die Erstellung Ihrer eigenen Satzung dienen.