Ressourcenbereich

Vereine

Charta für das ehrenamtliche Engagement

In seiner Vielfalt und seiner Fähigkeit, auf die Bedürfnisse der Gesellschaft einzugehen, ist der gemeinnützige Sektor ein grundlegender Akteur für die Entwicklung, die Innovation und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Er trägt zum Aufbau eines staatsbürgerlichen und freiheitlichen Rahmens bei, der es den Freiwilligen ermöglicht, sich zu entfalten, Kompetenzen zu erwerben und sich im Respekt vor anderen weiterzuentwickeln.

Diese Charta wurde erstellt, um allen Vereinen und allen ehrenamtlich tätigen Personen in Luxemburg einen gemeinsamen Funktionsrahmen zu geben.

Sie stützt sich auf gemeinsame Werte: Solidarität, Bürgersinn und Respekt für den anderen.

Die Charta bildet die Grundlage für eine echte Anerkennung :

  • Für die Organisation ermöglicht sie die Optimierung ihrer Verwaltungsinstrumente und sie trägt zu einem Qualitätsansatz bei.
  • Für die ehrenamtliche Person formalisiert sie ihren Werdegang und ihr Engagement.

Definition und Grundprinzipien der ehrenamtlichen Tätigkeit

  • Ehrenamtliche Arbeit ist das freie und unentgeltliche Engagement von Personen, die für andere oder für das kollektive Interesse in einer Struktur tätig sind, die über die einfache gegenseitige Unterstützung in der Familie oder im Freundeskreis hinausgeht.
  • Ein ehrenamtlicher Helfer ist jemand, der sich aus freien Stücken, ohne eine Vergütung im monetären Sinne zu erhalten, für eine andere Person oder die Gemeinschaft engagiert. Neben den Kosten, die im Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen, können auch Entschädigungen übernommen werden, sofern sie rein symbolischer Natur sind.
  • Freiwilliges Engagement nimmt einen wichtigen Platz in der Zivilgesellschaft ein und ist eine Ergänzung und keine Konkurrenz zur bezahlten Arbeit.

Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Ehrenamtliches Engagement ist eine freiwillige Entscheidung, die sich auf persönliche Motive und Optionen stützt.
  • Ehrenamtliches Engagement muss für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, Rasse, philosophischen oder religiösen Ansichten, körperlichen, sozialen und materiellen Bedingungen.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt nach einem ethischen und humanitären Ansatz und respektiert die Menschenwürde, die Freiheiten und die Gleichheit (1) sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung (2).
  • Ehrenamtliche Arbeit achtet auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und fördert die Beteiligung der Gemeinschaft, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten fördern Eigeninitiative, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein sowie die soziale Integration und Teilhabe.


Der Verein "Name des Vereins" verpflichtet sich durch die Unterzeichnung dieser Charta zu :

  • Den geltenden rechtlichen Rahmen einzuhalten
  • Seinen Zweck und seine Ziele zu definieren, für deren Umsetzung zu sorgen und klar und transparent über die Modalitäten der Vereinsführung zu informieren
    Funktionsweise der Organisation
  • Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Verwaltung seiner Ressourcen und Infrastruktur zu gewährleisten.
  • Den Zweck der Vereinigung als Mittelpunkt ihrer Aktivitäten betrachten.
  • Die ehrenamtliche Person als vollwertige/n Mitarbeiter/in zu begrüßen und zu betrachten und sie als
    wesentlicher Akteur der Vereinigung anzusehen.
  • Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten jeder/jedes ehrenamtlichen Mitarbeiters entsprechend ihren/seinen Fähigkeiten, ihrer/seiner Verfügbarkeit und ihrer/seiner Motivation zu definieren.
  • Die Integration der ehrenamtlichen Mitarbeiter zu gewährleisten, sie während ihrer gesamten Zeit im Verein zu unterstützen und
    ihr Engagement zu würdigen.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns