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Vereine

Statuten ändern

Um die Satzung eines Vereins zu ändern, sieht das Gesetz ein bestimmtes Verfahren vor. Es müssen alle Mitglieder zu dieser Versammlung eingeladen werden. Der Gegenstand der Änderung muss in der Einladung genau angegeben werden, und am besten wird der Einladung ein Textentwurf beigefügt.

Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind (Anwesenheitsquorum). Wenn das Anwesenheitsquorum bei der ersten Versammlung nicht erfüllt ist, kann eine zweite Versammlung einberufen werden, bei der dieses Mal kein Anwesenheitsquorum erforderlich ist. In beiden Fällen müssen die Änderungen mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen angenommen werden.

Beschlüsse, die bei einer zweiten Versammlung gefasst werden, bei der die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, müssen dem Präsidenten des Bezirksgerichts von Luxemburg oder Diekirch zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Antrag auf Genehmigung muss die Berichte der beiden Versammlungen sowie eine Liste der bei der ordentlichen und der außerordentlichen Versammlung anwesenden Mitglieder enthalten.

Es ist ratsam, dass Vereine solche Versammlungen zur Satzungsänderung gemeinsam mit einem Spezialisten vorbereiten, um spätere Probleme bei der Beantragung der Genehmigung zu vermeiden.

Um einen der Zwecke zu ändern, zu denen der Verein gegründet wurde, werden die vorherigen Regeln wie folgt geändert:

Der Beschluss ist in der einen oder anderen Versammlung nur zulässig, wenn er mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen gefasst wird. Die zweite Versammlung ist nur dann gültig konstituiert, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten ist.

Falls in der zweiten Versammlung nicht 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind, muss der gefasste Beschluss bestätigt werden.

In der Praxis werden die beiden Versammlungen oft zusammen mit dem Hinweis einberufen, dass bei Nichterreichen des Quorums in der ersten (sogenannten ordentlichen) Versammlung unmittelbar eine zweite (sogenannte außerordentliche) Versammlung folgen würde.