Statuten ändern
Um die Satzung eines Vereins zu ändern, sieht das Gesetz ein bestimmtes Verfahren vor. Es müssen alle Mitglieder zu dieser Versammlung eingeladen werden. In der Einladung muss der Gegenstand der Änderung genau angegeben werden.
Die Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind (Anwesenheitsquorum). Wenn das Anwesenheitsquorum bei der ersten Versammlung nicht erfüllt ist, kann eine zweite Versammlung einberufen werden, bei der dieses Mal kein Anwesenheitsquorum erforderlich ist. Die Einladung zu dieser zweiten Versammlung muss mindestens acht Tage vor dem Versammlungstermin verschickt werden, und zwischen der ersten und der zweiten Versammlung müssen mindestens fünfzehn Tage liegen. In beiden Fällen müssen die Änderungen mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen angenommen werden.