Eine Generalversammlung abhalten
Welche Kompetenzen hat die GV?
Die Generalversammlung hat die alleinige Kompetenz, die folgenden Entscheidungen zu treffen:
- die Ernennung und Entlassung von Mitgliedern des Verwaltungsrates mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder,
- die Genehmigung des Jahresabschlusses für das Vorjahr mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder,
- die Genehmigung des Haushaltsvoranschlags für das folgende Geschäftsjahr auf der Grundlage eines Aktionsplans, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder,
- den Ausschluss eines Mitglieds, mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder,
- die Änderung der Satzung mit einer Zweidrittelmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
- die Auflösung der Vereinigung, mit 2/3-Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
Wer nimmt teil?
Es ist obligatorisch, die Mitglieder einzuladen, bei denen es sich um Personen handelt, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Sie sind nicht verpflichtet, anwesend zu sein. Sie können abwesend sein oder einem anderen Mitglied oder einer dritten Person eine Vollmacht erteilen, wenn dies in Ihrer Satzung vorgesehen ist. Sie können auch andere Personen einladen, z. B. Spender, ehrenamtliche Helfer oder interessierte Dritte, die jedoch nicht an Abstimmungen teilnehmen dürfen.
Wie viele Mitglieder müssen anwesend sein?
Bei Generalversammlungen, die über die Änderung der Satzung und die Auflösung der Vereinigung beschließen, müssen 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Sie treffen ihre Entscheidungen mit einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit. Alle anderen Generalversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.
Werden Abstimmungen per Handzeichen oder geheim durchgeführt?
Grundsätzlich werden Abstimmungen über persönliche Angelegenheiten wie die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern oder der Ausschluss eines Mitglieds in geheimer Abstimmung durchgeführt, um die Anonymität der abgegebenen Stimmen zu wahren. Andere Abstimmungen werden per Handzeichen durchgeführt. Die Satzung kann die Art der Abstimmung vorschreiben und die Generalversammlung kann entscheiden, ob die Abstimmungen durch Handzeichen oder anonym durchgeführt werden sollen.
Wann findet eine Generalversammlung statt?
Eine Generalversammlung pro Jahr ist notwendig, um den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr zu genehmigen und den Haushaltsvoranschlag für das nächste Geschäftsjahr zu verabschieden. Eine oder mehrere zusätzliche Generalversammlungen können erforderlich sein, um beispielsweise den Ausfall von Verwaltungsratsmitgliedern zu ersetzen, zusätzliche Haushaltsmittel zu bewilligen oder neue Entwicklungen zu genehmigen.
Werden Protokolle erstellt?
Ja, die Beschlüsse der Generalversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Ihre Satzung legt fest, wie diese Beschlüsse Ihren Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das Protokoll an die Mitglieder verschickt wird, dass es auf Ihrer Website veröffentlicht wird oder dass die Mitglieder oder Dritte das Protokoll am Sitz der Vereinigung einsehen können.