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Eine Generalversammlung abhalten

Welche Kompetenzen hat die GV?

Die Generalversammlung hat die weitreichendsten Befugnisse, um Handlungen vorzunehmen oder zu bestätigen, die für den Verein von Interesse sind. Sie ist allein zuständig, um insbesondere die folgenden Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder zu treffen:

  • die Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern und die Festlegung ihrer Anzahl,
  • die Genehmigung des Jahresabschlusses für das Vorjahr,
  • Genehmigung des Haushaltsvoranschlags für das nächste Geschäftsjahr auf der Grundlage eines Aktionsplans,
  • die Einreichung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, und
  • alle anderen Fälle, in denen die Satzung dies vorschreibt.

Die Generalversammlung ist allein dafür zuständig, mit qualifizierter Mehrheit folgende Entscheidungen zu treffen:

  • den Ausschluss eines Mitglieds mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder,
  • die Änderung der Satzung mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, wobei diese Mitglieder selbst mindestens 2/3 aller Vollmitglieder des Vereins repräsentieren müssen,
  • die Auflösung des Vereins mit einer 2/3-Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

Wer nimmt teil?

Es ist Pflicht, Mitglieder einzuladen, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Sie sind nicht verpflichtet, anwesend zu sein. Sie können abwesend sein oder einem anderen Mitglied oder einer dritten Person eine Vollmacht erteilen, wenn dies in Ihrer Satzung vorgesehen ist. Sie können auch andere Personen einladen, z. B. Spender, Freiwillige oder interessierte Dritte, die jedoch nicht an Abstimmungen teilnehmen dürfen.

Wie viele Mitglieder müssen anwesend sein?

Generalversammlungen, die über eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins beschließen, müssen 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Sie treffen ihre Entscheidungen mit einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit.

Alle anderen Generalversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.

Werden Abstimmungen per Handzeichen oder geheim durchgeführt? 

Grundsätzlich werden Abstimmungen über persönliche Angelegenheiten, wie die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern oder der Ausschluss eines Mitglieds, geheim durchgeführt, um die Anonymität der abgegebenen Stimmen zu wahren. Andere Abstimmungen werden per Handzeichen durchgeführt. Die Satzung kann die Art der Abstimmung vorschreiben, und die Generalversammlung kann in einer Sitzung entscheiden, ob die Abstimmungen durch Handzeichen oder anonym durchgeführt werden.

Kann eine Versammlung per Videokonferenz abgehalten werden?

Ja, aber die Satzung muss dies vorsehen und präzisieren, so dass Mitglieder, die per Videokonferenz oder über Telekommunikationsmittel, die ihre Identifizierung ermöglichen, an der Versammlung teilnehmen, als anwesend gelten. Diese Mittel müssen technische Merkmale erfüllen, die die tatsächliche Teilnahme an der Versammlung, deren Beratungen kontinuierlich übertragen werden, gewährleisten.

Wann findet eine Generalversammlung statt?

Eine Generalversammlung pro Jahr ist notwendig, um den Jahresabschluss für das vergangene Jahr zu genehmigen und den Haushaltsvoranschlag für das nächste Jahr zu verabschieden. Eine oder mehrere zusätzliche Generalversammlungen können notwendig sein, um z. B. den Ausfall von Verwaltungsratsmitgliedern zu ersetzen, zusätzliche Haushaltsmittel zu bewilligen oder neue Entwicklungen zu genehmigen.

Werden Protokolle erstellt?

Ja, die Beschlüsse der Generalversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden und jedes Mitglied kann eine Kopie davon verlangen oder sie am Sitz des Vereins einsehen.

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