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Welche Schritte sind nach einer Generalversammlung erforderlich?

Nach einer Generalversammlung (GV) Ihres Vereins sollten Sie die folgenden Maßnahmen in Betracht ziehen:

1) Protokoll

Erstellen und verabschieden Sie eine endgültige Fassung des Protokolls der Generalversammlung. Dieses sollte eine Liste der anwesenden oder vertretenen Mitglieder enthalten sowie zu jedem Tagesordnungspunkt eine Zusammenfassung der besprochenen Themen, der gezogenen Schlussfolgerungen und/oder der gefassten Beschlüsse, einschließlich der Abstimmungsergebnisse (Einstimmigkeit oder Enthaltungen, Anzahl der Ja-Stimmen und Anzahl der Nein-Stimmen). Jedes Mitglied kann eine Kopie des Protokolls anfordern oder die Protokolle der Generalversammlungen am Sitz des Vereins einsehen.

2) Einreichungen beim Handels- und Firmenregister (LBR) und beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE)

  • Hat Ihre Generalversammlung den Jahresabschluss genehmigt, reichen Sie diesen innerhalb eines Monats nach der Genehmigung beim Handels- und Firmenregister (LBR) ein.
  • Hat Ihre Generalversammlung neue Verwaltungsratsmitglieder bestellt, die Mandate bereits ernannter Verwaltungsratsmitglieder verlängert oder Verwaltungsratsmitglieder abberufen, reichen Sie die aktualisierte Liste der Zusammensetzung des Verwaltungsrats beim Handels- und Firmenregister (LBR) sowie beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) ein.
  • Hat Ihre Generalversammlung eine Satzungsänderung genehmigt, reichen Sie die konsolidierte Fassung der geänderten Satzung beim Handels- und Firmenregister (LBR) ein.
  • Hat Ihre Generalversammlung die Auflösung des Vereins beschlossen, reichen Sie den Auflösungsbeschluss sowie den Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens beim Handels- und Firmenregister (LBR) sowie beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) ein.